Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: die heißgeliebten Alu-Räder sind hinüber – oder brauchen eine Felgenreparatur.
FELGENREPARATUR IST JE NACH VERFAHREN ERLAUBT
Glücklicherweise nur zum Teil: Für die Felgenreparatur sind Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen unzulässig. Was aber erlaubt ist, ist die Beseitigung von bis zu einen Millimeter tiefen Beschädigungen im Grundmetall. Damit die Felgen nach der Felgenreparatur ihre Zulassung nicht verlieren, gibt es extra TÜV-geprüfte Rotationsschleifverfahren, wie sie in den TÜV-zertifizierten WheelDoctor-Fachbetrieben genutzt werden. Die Alu-Räder dürfen dann auch nach der Felgenreparatur im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass der Fahrer befürchten muss, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.